Wir wissen, dass die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad oft eine Quelle großer Sorge und Unsicherheit darstellen kann.

Nicht selten fühlen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch die Beurteilung ihres Pflegebedarfs benachteiligt oder falsch eingeschätzt.

Aber wie können Sie entscheiden, ob dieses Gefühl berechtigt ist?

Um Ihnen mehr Gewissheit zu geben, bieten wir Ihnen eine kostenlose pflegefachliche Zweitmeinung zu Ihrem Pflegegrad an. In einem persönlichen Telefonat besprechen Sie mit unseren Pflegeexperten Ihre Situation. Sie erhalten am Ende des Gesprächs eine fachliche Einschätzung Ihrer Chancen für einen Erfolg bei Widerspruch oder bei einem geplanten Erst- oder Höherstufungsantrag.

Warum eine Zweitmeinung einholen?

Eine professionelle Beurteilung gibt Ihnen Sicherheit und kann entscheidend sein, um den tatsächlichen Pflegebedarf richtig einzuschätzen. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit:

  • Unklarheiten zu beseitigen und Fragen zu klären
  • eine unabhängige Beurteilung Ihres Pflegegrades zu erhalten
  • mögliche Argumente für eine Widerspruchsbegründung zu sammeln

Auch in der Medizin ist es mittlerweile selbstverständlich, vor wichtigen Therapieentscheidungen eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Warum sollte das bei der Beurteilung des Pflegegrades nicht auch gelten?

Pflegeexperte Hasenbank Widerspruch gegen den Bescheid

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um:

  • Sicherheit über Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen zu gewinnen
  • Ihre Chancen auf eine angemessene Einstufung zu erhöhen
  • bei Bedarf Hilfe im Antrags- oder Widerspruchsverfahren zu erhalten

1. Erstanträge von Pflegeleistungen

Um alle Ihnen zustehenden Pflegeleistungen erhalten zu können, sollte bereits der erste Antrag auf den Punkt sein. Daher prüfen wir folgende Aspekte bei Ihrem Erstantrag und beraten Sie hierbei fachkundig:

  • Welcher Pflegegrad ist zutreffend und was bedeutet das?

  • Welche Leistungen stehen mir zu und wie bekomme ich diese?

  • Was muss bei der Kranken- & Pflegekasse beantragt werden und wie?

  • Welche Unterlagen soll ich vorbereiten?

  • Kann ich Unterstützung während der Beantragung erhalten?

Ältere Frau mit Pflegefachkraft, vermittelt vom Pflegestützpunkt NRW, Pflegeberatung Hasenbank
Älterer Mann bei MDK Prüfung. Titelbild des Blogbeitrags Pflegegrad beantragen & Widerspruch zu Pflege Gutachten

Wir sorgen dafür, dass kein Detail vergessen wird.

Die Kosten für eine Vorbereitung haben Sie in der Regel mit Ihrer höheren Leistung nach wenigen Wochen bereits ausgeglichen! In den Meisten Fällen garantieren wir sogar Ihren Erfolg!

2. Optimale Vorbereitung auf Ihre Pflegebegutachtung

Wir verschaffen uns vor Ort oder über Telefon/Videokonferenz* (*Deutschlandweit) einen umfassenden Eindruck Ihrer Situation. Wir analysieren Ihre Krankengeschichte und erfassen den benötigten Hilfebedarf.

Unter Berücksichtigung der Begutachtungsrichtlinien ermitteln wir den möglichen Pflegegrad und geben eine erste Einschätzung zu Leistungsansprüchen

Wir überlassen kein Detail dem Zufall, damit Ihre Begutachtung optimal vorbereitet ist.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau worauf es ankommt. Schon kleinste Veränderungen in der Formulierung können einen gravierenden Einfluss auf ihren Pflegegrad haben.

3. Widerspruch gegen einen falschen Pflegegrad

Wir überprüfen den Bescheid und Ihr Gutachten, um Ihre Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren einzuschätzen.

Auf Wunsch vertreten wir Sie per Vollmacht und wickeln das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie ab.

Wir übernehmen Ihren Widerspruch, wenn es darum geht, dass Sie sich gegen einen falschen Pflegegrad oder eine abgelehnte Höherstufung wehren möchten. Auch wenn die Pflegekasse sich weigert, Ihnen das Ihnen zustehende Pflegegeld zu zahlen, weil keine Pflegeperson benannt ist, ist ein Widerspruch der richtige Weg.

Wenn Sie es wünschen, müssen Sie sich um gar nichts kümmern. Wir erledigen auf Wunsch das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und der Widerspruch erfolgreich ist, fallen für Sie noch nicht einmal Kosten an. Denn dann muss die Pflegekasse die so genannten Rechtsverfolgungskosten übernehmen.

Für privat Versicherte gilt diese gesetzliche Regelung leider nicht.

Wir unterstützen Sie auch bei Ablehnung von Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder Wohnungsanpassungsmaßnahmen.

3.1 Widerspruch gegen ein abgelehntes Pflegehilfsmittel

Wir überprüfen den ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse, um Ihre Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren einzuschätzen.

Auf Wunsch vertreten wir Sie per Vollmacht und wickeln das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie ab.

Wenn es darum geht, dass Sie sich beispielsweise gegen die Ablehnung eines Pflegebettes, eines Rollators, eines Rollstuhls oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wehren möchten, unterstütze wir Sie.

Auf Wunsch erledigen wir für Sie das gesamte Widerspruchsverfahren.

Unsere Premium Partner, zu welchen namhafte Sanitätshäuser gehören stehen uns und Ihnen zur Seite bis Sie das notwendige Hilfsmittel erhalten.

4. Pflegeberatung nach § 37,3

Ziel des Beratungsbesuches ist zum einen die Qualitätssicherung der Pflege zu Hause. Darüber hinaus soll im Rahmen des Besuches eine individuelle Beratung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen stattfinden. Das heißt, Sie werden bspw. über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse aufgeklärt. Zudem können Sie Fragen zu allen Themen, die die Pflege betreffen stellen.

Die Intervalle für die Beratungsbesuche sind gesetzlich geregelt:

Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr

Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr

Personen mit Pflegegrad 1 können den Beratungsbesuch freiwillig einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen.

*Jeder zweite Beratungsbesuch darf Digital stattfinden!
Digitale Pflegeberatung Pflegestützpunkt.nrw

Die Kosten für den Beratungsbesuch rechnen wir in den meisten Fällen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Privatversicherte erhalten diese wie gewohnt erstattet.

Frau im Rollstuhl mit Pflegefachkraft, vermittelt vom Pflegestützpunkt NRW, Pflegeberatung Hasenbank

4.1 Pflege-Schulungen

Wer einen Angehörigen zu Hause versorgt und betreut, benötigt eine Menge praktisches Wissen aus der Pflege.

Und das können Sie lernen. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Pflegeschulungen an, die auf Ihre Pflegesituation zugeschnitten sind.

Unsere Pflegeexperten* kommen zu Ihnen nach Hause. Dort lernen Sie Schritt für Schritt wichtige Handgriffe oder den Umgang mit Demenzpatienten oder üben, wie Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen rückenschonend aus dem Bett heben.

*Die Pflegeschulungen werden in den meisten Fällen von Ihrer Pflegekasse übernommen.

5. Seniorenberatung

Wohnen und Haus

Wir helfen Ihnen dabei, die passende Wohnsituation zu finden oder Ihr bestehendes Zuhause altersgerecht anzupassen. Von der Beratung zu barrierefreien Wohnlösungen bis hin zur Unterstützung bei Umzügen sowie Verkäufen – wir stehen Ihnen mit unseren Regionalen Partnern zur Seite.

Kosten, Pflege und Sozialhilfe

Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie bei Fragen zu Unterstützungsansprüchen, Kosten für Pflege und Lebensunterhalt sowie der Beantragung von Sozialleistungen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle möglichen finanzielle Unterstützung erhalten.

6. Vorsorgeordner

Vorsorge

Eine umfassende Vorsorge ist entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse für die Zukunft zu dokumentieren.

Fragen Sie hierzu nach unsrem Vorsorgeordner mit dem Richtigen Instrumenten wird nichts vergessen!

Älteres Ehepaar an der Haustür - Titelbild zum Blogbeitrag Alternativen zum Heim: Betreutes Wohnen und Mehrgenerationenhäuser

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit, Komfort und eine ganzheitliche Beratung in allen Fragen rund um das Älterwerden zu bieten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und umfassende Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Vorsorgeordner